Energieausweis / Energiepass                                                                                                              

Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie schreibt der Gesetzgeber den Energieausweis vor. Dieser ist dem potentiellen Mieter oder Käufer vorzulegen. Wir erstellen rechtskonforme Energieausweise für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude und beraten Sie sehr gerne zu den Details, die für die Erstellung des Ausweises benötigt werden. Hausverwaltungen, Immobilienmakler aber auch private und gewerbliche Vermieter und Verkäufer sind seit Jahren Kunden, die unsere Leistungen immer wieder in Anspruch nehmen.